[Translate to English:] Grundsätze für die Antragstellung

[Translate to English:] ...an den Allgemeinen Studierenden-Ausschusses (AStA) der Eberhard Karls Universität Tübingen

I. Anträge zur Mittelerstattung aus den Titelgruppen „Allgemeine Sachmittel" und „Projekte und Aktionen"

Antragsform:

  • Anträge sind in schriftlicher Form zu stellen. Eine mündliche Erläuterung des Antrages in einer Sitzung des AStA ist möglich und erwünscht
  • Dem Antrag ist eine detaillierte Kostenabrechnung, bzw. (bei im Vorfeld gestellten Anträgen) eine Kalkulation mit prognostizierten Ausgaben und Einnahmen beizufügen
  • Im Rahmen des Antrages sind Kontaktdaten zur antragstellenden Gruppe oder mindestens einer verantwortlichen Person anzugeben. Die einfache Kontaktaufnahme seitens des AStA muss durch diese Angaben (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) gewährleistet sein
  • Anträge, die dem AStA bis spätestens 10 Tage vor einem Sitzungstermin vorliegen, können zu diesem Termin verhandelt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden auf den darauffolgenden Sitzungstermin vertagt. Bei wiederholter oder bewusster Nichteinhaltung der Antragsform behält sich der AStA Nichtbehandlung des Antrages vor.

Welche Projekte/Kosten können vom AStA gefördert/übernommen werden?

  • Der AStA kann nur Projekte aus dem musischen, sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich unterstützen
  • Der AStA kann nur Projekte unterstützen, die der Studierendenschaft der Universität Tübingen frei zugänglich sind, bzw. einer hinreichend breiten studentischen Öffentlichkeit zugute kommen
  • Der AStA übernimmt Fahrtkosten nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit, maximal in Höhe des regulären Bahnpreises (2. Klasse, Hin- und Rückfahrt, bitte verwendet Fahrten mit BahnCard oder Sparpreisen), Flüge innerhalb Deutschlands werden aus ökologischen Gründen NICHT erstattet
  • Der AStA kann keine Kosten für Getränke und Lebensmittel übernehmen
  • Der AStA kann keine Honorarkosten übernehmen
  • Der AStA kann Übernachtungskosten für das Gästehaus der Universität Tübingen sowie Hotelkosten nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit bezuschussen. Der AStA behält sich vor, die beantragte Summe nach eigener Beurteilung und unter Berücksichtigung des Jahreshaushaltes zu reduzieren oder nicht zu bewilligen.

 

II. Mittelabrufung

Gegen Vorlage von Originalbelegen (nach Bekanntgabe des Beschlusses bzgl. des Antrags des AStA) bei der Sachbearbeiterin Frau Beck-DeMeo: andrea.beck-demeo(at)verwaltung.uni-tuebingen.de

Frau Beck-DeMeo ist zu finden in der Verwaltung im Gebäude links neben der neuen Aula (mit Blick auf den Haupteingang der neuen Aula), der Eingang ist vom Alten Botanischen Garten aus möglich, erster Stock, links.

 

III. Rechenschaftsberichte

Jede Gruppe, die Mittel aus einer der im Haushalt festgeschriebenen Titelgruppen abruft, legt dem AStA bis Ende Oktober eines jeden Jahres einen ausführlichen Finanzplan vor. Aus diesem Finanzplan müssen eindeutig hervorgehen:

  • detaillierte Einnahmen- und Ausgabenübersicht
  • Finanzkalkulation für das kommende Haushaltsjahr
  • Einnahmen durch Mitgliederbeiträge
  • Sämtliche Bezuschussungen AStA-geförderter Projekte durch andere Einrichtungen und Gruppen
  • ggf. Mitgliederzahl der Gruppe
  • Zahl der TeilnehmerInnen an den einzelnen bezuschussten Projekten/Veranstaltungen

Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Rechenschaftslegung behält sich der AStA nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit Mittelkürzungen oder
–streichungen für das jeweils kommende Haushaltsjahr vor.

1 Dies gilt ausdrücklich auch für die Einrichtungen der Universität Tübingen.

2 Von dieser Regelung ausgenommen ist die Titelgruppe 4: Studentische Fachschaften und das Sportinstitut der Universität Tübingen.

3 Dies gilt ausdrücklich auch für die Einrichtungen der Universität Tübingen.